Nach dem Bundeskleingartengesetz, auf dessen Einhaltung die Vereine durch regelmäßige Gartenbegehung achten müssen, muss mindestens ein Drittel der Gartenfläche zum Anbau von Nutzpflanzen (Obst und Gemüse) verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass dies auch eine sehr zeitaufwendige Freizeit neben Job und Hobbys sein kann.
Zudem kommt, dass eine Gartenanlage eine Gemeinschaftsanlage ist, die damit auch jeden Gartennutzer zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet.
Wir haben aktuell keinen Garten frei.
Bei Interesse können Sie sich bei unserer
2. Vorsitzenden Frau Barbara Valentin-Ceylan melden :
E-Mail:
barbara.valentin@garten-kumpel.de
Sie Interessieren sich für eine Mitgliedschaft in unserem Verein?
Dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie gerne über unsere Aufnahmebedingungen und helfen bei allen weiteren Fragen.